AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 (Geltungsbereich)

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Manuela Köhler Immobilien. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen.

§ 2 (Vertragsschluss)

Unsere Anzeigen dienen ausschließlich als Basis für spätere Vertragsverhandlungen. Sie stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Einladung zur Abgabe eines solchen dar.
Sollte das Objekt Ihr Interesse geweckt haben, bitten wir um eine unverbindliche Nachricht per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief an die unter „Anbieterimpressum“ hinterlegten Kontaktdaten oder über die Funktion „Kontakt zum Anbieter; Anbieter kontaktieren“, jeweils unter Angabe Ihrer E-Mailadresse, Faxnummer oder Postanschrift.
Wir werden Ihnen daraufhin ein verbindliches Kaufangebot unterbreiten.
Als Maklervertrag ist nachfolgend der zwischen dem Vertragspartner und der Manuela Köhler Immobilien zustande kommende Vertrag zu verstehen.
Nach Abgabe unseres Angebotes an den Kunden wird der Maklervertrag geschlossen (Vertragsschluss)
am Tag des Posteingangs bei Manuela Köhler Immobilien per Brief; E-Mail oder Telefax
der vom Kunden (Vertragspartner) unterschriebenen (gegengezeichneten) Reservierungsvereinbarung; verbindlicher Kaufzusage oder des Maklerauftrages.
Bei Posteingang Brief der Unterlage ist der Tag des Posteingangs bei Manuela Köhler Immobilien der Tag, an dem der Vertragspartner per E-Mail über den Posteingang Brief von Manuela Köhler Immobilien informiert wird.
Bei Posteingang E-Mail oder Telefax ist der Tag des Posteingangs bei Manuela Köhler Immobilien der Tag, an dem der Vertragspartner die Unterlage versendet hat.
Soweit mit der Maklerleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist (s. § 6) auf Wunsch des Vertragspartners begonnen werden soll, holt die Manuela Köhler Immobilien eine Einverständniserklärung des Vertragspartners ein.
Als Hauptvertrag gilt der zwischen dem Vertragspartner und dem Eigentümer/Vermieter zustande gekommene Vertrag.

§ 3 (Art und Umfang des Angebotes)

Die Dienste von Manuela Köhler Immobilien beziehen sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern zur Miete oder zum Kauf durch den Vertragspartner. Bei aller Sorgfalt kann Manuela Köhler Immobilien keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angebotsangaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte des Vertragspartners noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß den Manuela Köhler Immobilien erteilten Auskünfte, insbesondere der Objektangaben. Manuela Köhler
Fassung: 10.10.2017 15.49 Uhr
Immobilien ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangabe, Ausstattung, Alter des Objektes, Baugenehmigung etc.

§ 4 (Pflichten)

Die von Manuela Köhler Immobilien gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner ist nur befugt, die gewonnenen Informationen persönlich und im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die gewonnenen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der Provision, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.

§ 5 (Provision)

Der Provisionsanspruch der Manuela Köhler Immobilien entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Für die Entstehung des Anspruches ist die Mitursächlichkeit der Manuela Köhler Immobilien am Abschluss des Hauptvertrages ausreichend.
Der Anspruch der Manuela Köhler Immobilien auf die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden sein, so ist die Provision am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund einer abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/in der Offerte ausgewiesenen Provision (Courtage).
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Manuela Köhler Immobilien der Abschluss des Hauptvertrages zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag erreicht wird.
Sind die Angebote der Manuela Köhler Immobilien dem Vertragspartner bereits von anderer Seite unterbreitet worden und werden bereits darüber Verhandlungen geführt, hat der Vertragspartner der Manuela Köhler Immobilien schriftlich per Einschreiben mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung später als sieben Tage, so gilt der Nachweis des Objektes durch die Manuela Köhler Immobilien als erbracht. Vom Abschluss des Hauptvertrages ist der Manuela Köhler Immobilien durch den Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitarbeiter der Manuela Köhler Immobilien haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages, auf rechtzeitige Terminmitteilung sowie auf eine Vertragsabschrift einschließlich aller Nebenabreden.
Provision (Courtage) ist auch dann zu zahlen wenn die Immobilien im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben wird, und vorher die Dienste des Maklers Manuela Köhler in Anspruch genommen wurden. z.B. den Zutritt der Immobilie zur Besichtigung.

§ 6 (Widerrufsrecht für Verbraucher)

Beginn der Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Frau Manuela Köhler, Prenzlauer Chaussee 53, 16348 Wandlitz
Tel: 033397-910156
Handy: 0173-9309088
E-Mail: info@koehler-immobilien-wandlitz.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. – An

E-Mail: info@koehler-immobilien-wandlitz.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum (*) Unzutreffendes streichen.

§ 7 (Haftung)

Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei
Frau Manuela Köhler, Prenzlauer Chaussee 53, 16348 Wandlitz
Fax: 033397-689300
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 (Erfüllungsort und Gerichtsstand)

Die Geschäftsräume der Manuela Köhler Immobilien sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner, der Unternehmer ist, und Manuela Köhler Immobilien, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Ist der Vertragspartner Unternehmer oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so kann Manuela Köhler Immobilien am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragsstellers (Manuela Köhler Immobilien) zuständig.

§ 9 (Schlussbestimmung)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Der Vertragspartner und die Manuela Köhler Immobilien sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der Geschäftsbedingungen und dem daran zum Ausdruck gebrachten Willen weitestgehend entspricht.